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  • AutorenbildSophia Gehrke

Wenn das Gras auf der anderen Seite doch nicht grüner ist

Aktualisiert: 29. Mai 2023

Von der Ausbildung bis zur Rente bei einem Arbeitgeber - das ist in der heutigen Zeit eine Seltenheit. Eine moderne Karriere führt regelmäßig über mehrere Jobwechsel, Side Steps und Umwege. Und manchmal auch zurück zum Ex-Arbeitgeber. Boomerang-Beschäftigte werden Arbeitnehmer genannt, die zu einem früheren Arbeitgeber zurückkehren. Und dabei spricht man nicht nur von langjährigen Ex-Arbeitnehmern, sondern auch ehemaligen Praktikanten, Werkstudenten, Teilzeitarbeitnehmern oder befristeten Festangestellten - kurzum, es kann jeder zu einem Boomerang werden, und das aus unterschiedlichen Gründen.


An diesem Punkt scheiden sich die Geister zwischen Unternehmen und auch innerhalb so mancher Entscheidergremien. Ist es gut, wenn jemand das Unternehmen bereits kennt oder vor allem riskant, dass die Trennungsgründe sich wiederholen? Soll man interne Referenzen (so diese überhaupt noch im Unternehmen sind) befragen oder unvoreingenommen an die Sache herangehen?


Unserer Erfahrung nach gibt es darauf keine pauschale Antwort, es führt nichts daran vorbei, jeden Fall individuell und unter Einbeziehung der Motivationslage zu beurteilen.

Gute Gründe, um zum ehemaligen Arbeitgeber zurückzukehren:

  • Der Schritt ist für den eigenen weiteren Werdegang sinnvoll. Dafür sprechen eine bessere Position, mehr Verantwortung oder die Chance, wertvolle Erfahrungen zu sammeln. Auch ein höheres Gehalt kann ein Motiv sein. Viele der alten „Neuen“ werden bei ihrer Rückkehr befördert, da sie meist mehr Arbeitserfahrung und eine persönliche Weiterentwicklung vorweisen können.

  • Es besteht ein allgemein gutes Gefühl dabei, zurück zum alten Arbeitgeber mit bereits bekannten Kollegen zu gehen und vertrauten, aber auch neuen Strukturen im Unternehmen zu begegnen.

Schlechte Gründe, um zum ehemaligen Arbeitgeber zurückzukehren:

  • Der Wunsch basiert auf dem Ausschlussprinzip - „es bleibt einem nichts anderes übrig“. Befindet man sich in einer beruflich schwierigen Lage und sucht dringend einfach nur irgendeine Stelle, kann die Rückkehr zum Ex-Unternehmen tatsächlich zu einem heiklen Rückschritt werden. Vor allem, wenn zusätzlich ein Unwohl-Gefühl auftritt, da beispielsweise die Umstände, die zur damaligen Kündigung geführt haben, im Unternehmen weiterhin bestehen (könnten).

Konkrete Fragestellungen können helfen, ein bewusstes Urteil zu fällen:

  • Was ist der zentrale Grund der damaligen Trennung?

  • Was ist der aktuelle Ausgangspunkt?

  • Trotz allen Veränderungsversprechen: Wie wäre es, wenn sich herausstellen würde, dass alles exakt gleich geblieben ist?

  • Woran würde deutlich werden, dass die Entscheidung zurückzukehren nicht die richtige war?

Im Falle einer Boomerang-Bewerbung empfehlen wir als Personalberater eine offene Kommunikation über die persönliche Weiterentwicklung und weitere Karriere-Vorstellung, um den Ex-Arbeitgeber davon zu überzeugen, dass eine Rückkehr für beide Seiten ein erfolgreicher Fortschritt ist. Denn schon angesichts des Fachkräftemangels dürften viele Unternehmen einst abgewanderte Arbeitnehmer mit offenen Armen empfangen. Jedenfalls dann, wenn dem Abschied damals kein unschöner, schwerwiegender Trennungsgrund vorausgegangen ist, sondern beide Seiten im Guten auseinander gegangen sind.


Einige weitere Vorteile sind ebenfalls nicht zu unterschätzen:

Da die Beschäftigten bereits in der Organisation gearbeitet haben, sind sie mit den Kultur-, Unternehmens- und Arbeitsbedingungen vertraut und können sich zügig eingliedern. Sie haben ein Verständnis für die Arbeitsabläufe und können leichter in Teamarbeit integriert werden, was in der Regel weniger Einarbeitungszeit und schnellere Produktivität bedeutet. Darüber hinaus sind Boomerang-Beschäftigte oft motivierter und können das Arbeitsumfeld positiv beeinflussen, da sie sich bewusst dafür entschieden haben, zurückzukehren. Zusätzlich bringen die Beschäftigten neue Erfahrungen und Perspektiven von anderen Unternehmen mit, von denen das ganze Team profitieren kann.


In vielen Fällen und bei guter beidseitiger Abklärung also durchaus eine Win-Win-Situation.



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